Die blaue Ehrenamtskarte des Landkreises Bad Kissingen, mit einer Gültigkeit von drei Jahren, wird vergeben an ehrenamtlich Tätige, die:
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- ein freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten von mindestens 250 Stunden jährlich leisten und dafür keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgeht,
- seit mindestens zwei Jahren gemeinwohlorientiert und ehrenamtlich aktiv im bürgerschaftlichen Engagement sind,
- im Landkreis Bad Kissingen wohnen.
Sie wird auch vergeben an:
- Inhaber einer Juleica (Jugendleiterkarte),
- aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung),
- aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.
Die unbefristet gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten:
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten, sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern, bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährigen oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben.
- Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.
Welche Vorteile bringt die Ehrenamtskarte?
Ein Ehrenamt zahlt sich für Sie aus! Rund 4.000 Akzeptanzpartner auf regionaler Ebene gibt es in ganz Bayern. Welche Vergünstigungen Sie in unserer Region erhalten, erfahren Sie hier. Akzeptanzpartner können auch mit der App „Ehrenamt.BY“ auf dem Smartphone ermittelt werden. Die Ehrenamtskarte ist im gesamten Freistaat Bayern gültig.
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument gültig. Nach Ende der dreijährigen Gültigkeitsdauer der blauen Ehrenamtskarte kann die Karte neu beantragt werden. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Die Ehrenamtskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Weitere Infos:
Landratsamt Bad Kissingen